Kasse & Kosten
Was zahlt deine Krankenkasse?
Rückbildung, Schwangerschaftsyoga, Aquafitness: Viele Kurse sind nach §20 SGB V zertifiziert — dann beteiligt sich deine Kasse an den Kosten. Wähle deine Kasse und sieh, was sie konkret übernimmt.
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AOK (regional)
AOKs gelten je Region. Für den Testmarkt Jena/Thüringen ist die AOK PLUS zuständig.
- AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) · Sachsen, Thüringen
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- AOK Nordost (Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) · Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
- AOK NordWest (Westfalen-Lippe/Schleswig-Holstein) · Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein
- AOK Rheinland/Hamburg · Rheinland, Hamburg
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Wie §20 funktioniert — kurz erklärt
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB V. Als Faustregel gilt branchenweit: i.d.R. 75–100 % der Kursgebühr, meist bis zu zwei Kurse pro Jahr, ab etwa 80 % Teilnahme — vorausgesetzt, der Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je Kasse und Satzung.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und abhängig von Kasse und Satzung — keine pauschale Garantie. Maßgeblich ist die Auskunft deiner Kasse. Mehr dazu im Artikel Rückbildungskurs & Krankenkasse.